Verfasst von Bernhard Leichtle.
An alle Vereinsmitglieder ...
Ab Mittwoch, dem 15. September 2021
kann im Schützenkeller wieder zu unseren alten Zeiten trainiert werden. Diese sind wie bisher
Mittwoch und Freitag ab 19.30 Uhr
Jugendtraining: Mittwoch bereits ab 18 Uhr
Ein Aufenthalt im Schützenkeller ist auch wieder erlaubt. Es gelten sowohl fürs Training als auch für den Aufenthalt die aktuellen COVID-19-Infektionsschutzregeln.
Hierzu das Wichtigste als Auszug…
Für Sport- und Vereinsveranstaltungen gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 im Innenbereich der 3G-Grundsatz, wonach nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete persönlichen Zugang erhalten. Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Dabei ist – so das bayerische Innenministerium – eine 100-Prozent-Kontrolle erforderlich, d.h. daß Stichproben ausdrücklich nicht genügen.
Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen sowie die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen.
Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Unter freiem Himmel gibt es generell keine Maskenpflicht mehr. In geschlossenen Räumen gilt umgekehrt immer eine generelle Maskenpflicht, ausgenommen sind Privaträume, außerdem der Platz in der Gastronomie sowie jeder feste Sitz- oder Stehplatz, wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen festen Plätzen einhält, die nicht mit eigenen Haushaltsangehörigen besetzt sind.
Für unser Schützenstüberl gilt: In Anlehnung an die Regeln für die Gastronomie kann die Maskenpflicht entfallen, solange die Schützinnen und Schützen am Tisch sitzen.
Die aktuell geltenden Regelungen können auch auf der Webseite des Bayerischen Sportschützenbundes nachgelesen werden: https://www.bssb.de
Wir freuen uns sehr über Euer zahlreiches Kommen.
Die Vorstandschaft der Tellschützen Westendorf
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Verfasst von Thomas Blättler.
Training wieder möglich – Vorherige Anmeldung ggf. im Kalender auf unserer Homepage.
Folgende Trainingszeiten stehen zur Verfügung:
Mittwoch: 18:00 – 20:00 Uhr
Sonntag: 9:00 – 12:00 Uhr
Beim Betreten und Verlassen des Geländes besteht FFP2 Maskenpflicht.
Während des Trainings besteht keine FFP2 Maskenpflicht.
Es stehen 5 Plätze zur Verfügung.
Bitte eigene Getränke mit Kennzeichnung mitbringen.
Wenn möglich eigene Bögen benutzen, Leihbogen kann gestellt werden.
Auszug Hygieneverordnung:
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Inzidenz unter 50:
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird: kontaktfreie Sportausübung (hier Sportschießen) in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.
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Der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten ist nur unter freiem Himmel und nur für die genannten Zwecke zulässig.
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Bitte beachten Sie, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 bzw. unter 50 weitere Öffnungen (insbesondere für den Innenbereich von Sportstätten) möglich sind (s.u.).
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In § 1a Abs. 3 der 12. BayIfSMV heißt es, dass geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt bleiben. Diese Regelung findet auch auf die Sportbestimmungen in § 10 der Verordnung Anwendung. D.h., dass die Anzahl der geimpften und genesenen Personen bei der Ausübung des Sports nicht mehr begrenzt ist und sich die Regelungen in § 10 lediglich auf die noch nicht geimpften bzw. nicht genesenen Personen bezieht. Geimpfte und genesene Personen bleiben hiernach bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Teilnehmenden außer Betracht. So kann z.B. ein Bogenschießen mit 20 Personen im Freien stattfinden, soweit diese geimpft und/oder genesen sind und die übrigen Hygienevorschriften (z.B. Maske und Abstand) eingehalten werden.
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