- Bernhard Leichtle
An alle Vereinsmitglieder ...
Ab Mittwoch, dem 15. September 2021
kann im Schützenkeller wieder zu unseren alten Zeiten trainiert werden. Diese sind wie bisher
Mittwoch und Freitag ab 19.30 Uhr
Jugendtraining: Mittwoch bereits ab 18 Uhr
Ein Aufenthalt im Schützenkeller ist auch wieder erlaubt. Es gelten sowohl fürs Training als auch für den Aufenthalt die aktuellen COVID-19-Infektionsschutzregeln.
Hierzu das Wichtigste als Auszug…
Für Sport- und Vereinsveranstaltungen gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 im Innenbereich der 3G-Grundsatz, wonach nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete persönlichen Zugang erhalten. Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Dabei ist – so das bayerische Innenministerium – eine 100-Prozent-Kontrolle erforderlich, d.h. daß Stichproben ausdrücklich nicht genügen.
Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen sowie die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen.
Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Unter freiem Himmel gibt es generell keine Maskenpflicht mehr. In geschlossenen Räumen gilt umgekehrt immer eine generelle Maskenpflicht, ausgenommen sind Privaträume, außerdem der Platz in der Gastronomie sowie jeder feste Sitz- oder Stehplatz, wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen festen Plätzen einhält, die nicht mit eigenen Haushaltsangehörigen besetzt sind.
Für unser Schützenstüberl gilt: In Anlehnung an die Regeln für die Gastronomie kann die Maskenpflicht entfallen, solange die Schützinnen und Schützen am Tisch sitzen.
Die aktuell geltenden Regelungen können auch auf der Webseite des Bayerischen Sportschützenbundes nachgelesen werden: https://www.bssb.de