- Thomas Blättler
Training wieder möglich – Vorherige Anmeldung ggf. im Kalender auf unserer Homepage.
Folgende Trainingszeiten stehen zur Verfügung:
Mittwoch: 18:00 – 20:00 Uhr
Sonntag: 9:00 – 12:00 Uhr
Beim Betreten und Verlassen des Geländes besteht FFP2 Maskenpflicht.
Während des Trainings besteht keine FFP2 Maskenpflicht.
Es stehen 5 Plätze zur Verfügung.
Bitte eigene Getränke mit Kennzeichnung mitbringen.
Wenn möglich eigene Bögen benutzen, Leihbogen kann gestellt werden.
Auszug Hygieneverordnung:
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Inzidenz unter 50:
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird: kontaktfreie Sportausübung (hier Sportschießen) in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. -
Der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten ist nur unter freiem Himmel und nur für die genannten Zwecke zulässig.
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Bitte beachten Sie, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 bzw. unter 50 weitere Öffnungen (insbesondere für den Innenbereich von Sportstätten) möglich sind (s.u.).
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In § 1a Abs. 3 der 12. BayIfSMV heißt es, dass geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt bleiben. Diese Regelung findet auch auf die Sportbestimmungen in § 10 der Verordnung Anwendung. D.h., dass die Anzahl der geimpften und genesenen Personen bei der Ausübung des Sports nicht mehr begrenzt ist und sich die Regelungen in § 10 lediglich auf die noch nicht geimpften bzw. nicht genesenen Personen bezieht. Geimpfte und genesene Personen bleiben hiernach bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Teilnehmenden außer Betracht. So kann z.B. ein Bogenschießen mit 20 Personen im Freien stattfinden, soweit diese geimpft und/oder genesen sind und die übrigen Hygienevorschriften (z.B. Maske und Abstand) eingehalten werden.