Stand 6. Mai 2020 - Einzelsport im Freien wieder möglich
Die Corona Pandemie und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen wirken sich weiterhin auf unser Vereinsleben aus.
Aber ab der kommenden Woche gibt es in Bayern wieder weitere Lockerungen, über welche sich zumindest ein Teil unserer Schützen freuen kann.
Unser Schützenheim muss zwar weiterhin geschlossen bleiben und auch der schießsportliche Betrieb für unsere Schützen mit Luftgewehr und Luftpistolen bleibt weiterhin untersagt - dafür gibt es ab dem 11.Mai 2020 eine Lockerung für alle unsere Bogenschützen.
Bis auf Weiteres ist der kontaktlose Einzelsport im Freien wieder erlaubt. Dies betrifft Bogensport einschließlich 3D Bogenparcours und Wurfschreibenschießen.
Hierzu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen und Auflagen eingehalten werden:
- Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen
- Einhaltung des Distanzgebotes von 1,5 Metern zwischen zwei Personen
- Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen (inklusive Trainer und Aufsicht!)
- kontaktfreie Durchführung
- keine Nutzung von Umkleidekabinen
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
- keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
- Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
- keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten;
Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig - keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes
- keine Zuschauer
Masken sind für die Schießtrainings im Freien nicht vorgeschrieben.
Somit wünsche ich zumidenst schon mal unseren Bogenschützen - Gut Schusss!