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Hygienerichtlinien für den Schießbetrieb

Um unseren Schießbetrieb wieder aufnehmen zu können müssen auch wir uns an die geltenden Corona Infektionsschutzmaßnahmen halten.
Die aktuellsten Informationen hierzu gibt es auf der Webseite des Bayerischen Sportschützenbundes https://www.bssb.de/

Grundsätzlich ist der Schießbetrieb aber wieder erlaubt

"... die Nutzung unserer Schießstände bzw. Schützenheime und der Schießbetrieb an unseren Schießständen unter besonderen Auflagen möglich"

Diese Auflagen und insbesondere die Besonderheiten für unser Schützenheim werden wir für den Schießbetrieb entsprechend berücksichtigen.

  • Auf dem Weg zum Platz sowie zum Schießstand gilt Maskenpflicht.
    Am Tisch sowie am Schießstand kann die Maske abgelegt werden.
  • Wir werden im Schützenheim über den Schreibdienst die Anwesenheiten der Schützen protokollieren (auch von den Personen, die nicht aktiv schießen).
    Dies schließt eine Kontaktmöglichkeit für den entsprechenden Schützen mit ein (Email oder Telefonnummer).
    Bei Wettkämpfen ist ein Ansprechpartner je Mannschaft ausreichend. Bei Vereinsmitgliedern ist es ausreichend die Kontaktdaten einmalig zu erfassen.
  • Bei mehr als 7 Personen im Schützenheim (inkl. Schreiber) wird das Schützenheim lediglich für Schreiber und zum Umkleiden verwendet. Der Aufenthaltsbereich wird in die Gaststube verlegt.
    Hier gelten dann die Bestimmungen für den regulären Gastbetrieb (Maskenpflicht bis zum Tisch, ...)
  • Wir werden alle 6 Stände für den Schießbetrieb freigeben. Nachdem der Abstand zwischen den Ständen kleiner aus 1,5m ist, werden zwischen den Ständen Trennwände installiert.
  • Vor dem Schießen ist jeder Schütze selbst dafür verantwortlich, dass der Zugstand und ggf. seine Waffe desinfiziert werden. Entsprechendes Material werden wir zur Verfügung stellen.
  • Vereinsgewehre werden auch nach der Benutzung desinfiziert bevor diese im Waffenschrank verstaut werden.
  • Sofern die Waffe / Ausrüstung nur von einer Person verwendet wird, ist eine Desinfektion nicht erforderlich.
  • Während des Trainings und auch während der Wettkämpfe werden wir zu festen Zeiten für eine Durchlüftung am Schießstand sorgen. In der Regel wird nach 90 Minuten der Stand durchgelüftet.
    Wir werden darauf achten, dass der Schießstand bei den Lüftungspausen (10 Minuten) nicht belegt ist.
    Die geplanten Zeiten sind 19:30 Uhr, 21:00 Uhr sowie 22:30 Uhr. Diese können je nach Belegung des Standes leicht abweichen.
  • Die maximale Dauer einer Trainingseinheit ist auf 120 Minuten pro Person beschränkt.
  • Personen, welche Krankheitssymptome aufweisen ist das Betreten des Schützenheims und des Schießstandes nicht gestattet.

Hierzu wird es auch unangesagte Kontrollen geben. Bei Zuwiderhandlungen können bis zu 15.000€ Strafe für den Verein sowie bis zusätzlich 250€ pro Person verhängt werden.

Wir wünschen allen Schützen eine gesunde Saison und gut Schuss!

Schützenheim: Hauptstraße 38, 86707 Westendorf vorstand@tell-westendorf.de